Werks- und Leistungsverzeichnisse
Das WVZ ist zusammen mit anderen Werksverzeichnissen ein öffentlicher Katalog, zur Präsentation künstlerischer und kultureller Leistungen, auf der Internet-Plattform von
www.Fairkultur.de.
Es besteht, laut Feststellung und Beschluss der FK-Gremienkonferenz vom 9.8.2018, "Öffentliches Interesse" an den Verzeichnissen aus Kunst und Kultur. Damit erklärt die Genossenschaft FK Fairkultur eG die Verzeichnisse zum genossenschaftlichen und öffentlichen Kulturprojekt.
Jeder WVZ- und LVZ-BetreiberIn stellt seine Daten diesem FK-Kulturprojekt sowie die medialen Urheberrechte zur Präsentation seiner eigenen Leistungen, unentgeltlich der Genossenschaft zur Verfügung.
Verlässt das Mitglied die Genossenschaft, bleiben die Daten des WVZ und LVZ im Rahmen des Kulturprojektes der Genossenschaft erhalten. Datenschutzrechtlich unterstehen die Verzeichnis-Daten hier einer Regelung der DSGVO - Nicht-Löschung von Daten von "Öffentlichem Interesse".
Ein BetreiberIn von Werks- und Leistungsverzeichnissen muss Genossenschaftsmitglied sein.
Die Entwicklung von WVZ/LVZ besteht aus 3 Stufen.
1. Stufe
Erfassung aller einfachen, technischen Daten des Werkes, wie z.B. Breiten-, Höhen- und Tiefenangaben sowie Entstehung-Datum, Material und ein paar weitere Angaben.
2. Stufe
Zusatzangaben zur Entstehungsgeschichte des Werkes, private oder/und institutionelle.
3. Stufe
Kunst- oder Kulturwissenschaftliche Einordnung.
Da die Erfassung eines WVZ/LVZ vom Umfang des Werkes abhängt, ist die Erstellung eines Verzeichnisses unterschiedlich aufwändig.
Soll die Genossenschaft die Kosten übernehmen, sind entsprechende Kosten (laut projektierte Kostenplanung) durch die entsprechende Zeichnung von Pflichtanteilen in Höhe der Kosten zu zeichnen.
Wobei die Pflichtanteile nicht alleine vom WVZ-BetreiberIn zu leisten sind, sondern können über die Solidar-Anteile auch von anderen Unterstützern gezeichnet werden. Entscheidend ist, wie viele der 3 Stufen geplant sind. Eine stufenweise Entwicklung über einen längeren Zeitraum ist ebenfalls möglich.
Umfangreiche WVZ-Projekte sollten ab 50 Werke projektiert werden, damit ist eine wirtschaftliche, organisatorische und zeitliche Planung möglich.
Zur Rückführung von Kosten, die der Genossenschaft bei der Erstellung der Verzeichnisse entstehen, erfolgt durch Beteiligung an den Verkaufserlösen aus dem Verzeichnis. Dies gilt insbesondere für Werksverkäufe, Verwertungslizenzen, Publikationen und Weiteres. Diese werden gesondert bei der Projektierung vertraglich vereinbart.
Zum Betreiben eines Verzeichnis fällt folgender Tarif an:
WVZ/LVZ-Tarif 9,80 EUR monatlich (Alle Preise brutto mit 19% Mehrwertsteuer.)
Da aus den Werksverzeichnissen heraus auch verkauft werden kann, bzw. Angebote für den Kunstmarkt erstellt werden können - sind Pflichtanteile von mindestens 300 EUR Geschäftsanteile zu zeichnen - wenn das Gesamt-Verkaufsangebot die Summe von 1500 EUR übersteigt.
Weitere zu zeichnende Pflichtanteile können durch Einzahlung aus den Verkaufserlösen bei Fairkultur erhöht werden.
Es fällt eine Verkaufsbeteiligung der Genossenschaft vom Netto-Preis an.
Der InhaberIn des Verzeichnisses wickelt das Geschäft eigenständig ab. Das Betrifft die Abrechnung, Lieferung der bestellten Leistung und Gewährleistung.
Fairkultur kann hierfür einen Service zur Hilfestellung anbieten, z.B.: bei Verhandlungen, Orga. Transport oder weitere Angebote auf Anfrage.
Die Werksverzeichnisse werden zukünftig nach Vollständigkeit bewertetet sowie nach der Anzahl der durchlaufenen Stufen der Entwicklung.
Diese bewerteten professionellen Werksverzeichnisse werden von Fairkultur zusammengestellt und dem Kunstmarkt zukünftig gesondert angeboten und vermarktet.